AGB
AGBs von Khan Umzüge Magdeburg
1. Die grundsätzliche Versicherung oder Grundhaftung eines Umzugsunternehmens beträgt nach §451e des Handelsgesetzbuches 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. (Bestimmte Güter sind von der Haftung ausgeschlossen, dazu gehören zum Beispiel: Tiere, Pflanzen und alles, was nicht von der Spedition selbst verpackt wurde bereits beschädigtes und empfindliches Umzugsgut, Gegenstände, die für die Raumverhältnisse an der Ladestelle oder am Umzugsziel zu groß oder zu schwer sind, Wertgegenstände wie Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden). Ist eine Beschädigung oder ein Verlust sofort zu erkennen, dann ist dies noch am Umzugstag, spätestens am nächsten Tag zu melden. Ansonsten gilt eine Frist von 14 Tagen, um dem Spediteur nicht sichtbare Schäden anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen Ihre Ansprüche.
2. Anmeldung des Umzugs beim Vermieter und den Mietern.
Der Kunde verpflichtet sich, den geplanten Umzug rechtzeitig beim Vermieter und den anderen Mietern im Gebäude anzumelden. Sollte es aufgrund einer unterlassenen Anmeldung zu Verzögerungen kommen, können dadurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
3.Haftungsausschluss für Waschmaschinen ohne Transportsicherung, Waschmaschinen, die ohne ordnungsgemäß montierte Transportsicherung transportiert werden, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Liegt keine Transportsicherung vor, besteht kein Versicherungsschutz für den Transport der Waschmaschine. gerne montieren wir Ihnen die Transportsicherung, die muss am Umzugstag nur auf der Waschmaschine bei liegen.
4. Parkmöglichkeiten für den Umzug.
Kunden, die keine Halteverbotszone einrichten lassen oder den Umzug auf Privatgelände durchführen, verpflichten sich, geeignete Parkmöglichkeiten für den Umzugswagen bereitzustellen. Für den reibungslosen Ablauf des Umzugs wird eine Parkfläche von mindestens 20 Metern benötigt. Sollte diese Fläche nicht zur Verfügung stehen, können Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Sicherstellung freier Laufwege beim Umzug.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Laufwege in der Wohnung, im Treppenhaus sowie auf Privatwegen während des Umzugs frei zugänglich sind. Es dürfen keine Stolperhindernisse vorhanden sein, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf des Umzugs zu gewährleisten.
6. Selbstmontage und Verpackung von Möbeln.
Wenn der Kunde die Demontage und Montage seiner Möbel selbst übernimmt, ist er auch für das sichere Verpacken der Möbel verantwortlich. Es dürfen keine Schrauben, Dübel oder andere Befestigungselemente an den Möbeln verbleiben, um Beschädigungen während des Transports zu vermeiden.
7. Verpackungsvorgaben für Umzugskartons.
Umzugskartons dürfen maximal bis 20 kg bepackt werden. Alle Gegenstände, die in Umzugskartons passen, müssen am Umzugstag in diesen verpackt sein. Kleine Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß verpackt und in der Wohnung verstreut liegen, werden nicht transportiert. 8. Verpackung von Fernsehern.
Der Fernseher muss für den Transport verpackt sein. Sollte der Kunde keine Möglichkeit haben, den Fernseher selbst zu verpacken, bitten wir um eine kurze Benachrichtigung im Voraus. In diesem Fall bringen wir am Umzugstag eine geeignete Verpackung für den Fernseher mit, wofür wir 15 € netto berechnen.
9. Verpackung von Bildern und Lampen**
Bilder und Lampen sollten am Umzugstag gut verpackt sein. Sollte der Kunde keine Möglichkeit haben, diese selbst zu verpacken, bitten wir ihn, uns zu kontaktieren. Wir bieten auch diesen Verpackungsservice an.
10. Abtauen und Lagerung von Kühlschränken.
Der Kühlschrank sollte einen Tag vor dem Umzugstag abgetaut werden. Nach dem Umzug darf er frühestens 24 Stunden nach dem Transport wieder eingeschaltet werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Lebensmittel während dieser Zeit in einer Kühlbox oder bei Freunden gelagert werden.
11. Zahlungsmodalitäten.
Wie in der Auftragsbestätigung angegeben, ist die Anzahlung per Überweisung zu leisten. Der Restbetrag kann am Umzugstag per EC-Karte oder einen Tag im Voraus überwiesen werden. Alternativ ist auch eine Barzahlung am Umzugstag möglich. Bitte beachten Sie, dass Barzahlungen steuerlich nicht absetzbar sind.
12. Storniert der Auftraggeber die abgeschlossene Auftragsbestätigung, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an: bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 30%, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 50%, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 80% und danach 100% der vereinbarten Netto-Umzugskostenvergütung.