AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Khan Umzüge Magdeburg
1. Haftung und Versicherung
Die gesetzliche Grundhaftung gemäß § 451e HGB beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.
Unser Unternehmen ist über die Allianz versichert und verfügt über eine Transportversicherung
sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung erfolgt grundsätzlich zum Zeitwert,
nicht zum Neuwert.
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere:
Tiere, Pflanzen
Alles, was nicht von unserem Personal verpackt wurde
Bereits beschädigtes oder besonders empfindliches Umzugsgut
Gegenstände, die für die räumlichen Verhältnisse zu groß oder zu schwer sind
Wertsachen wie Edelmetalle, Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Urkunden oder
Wertpapiere
2. Schadensmeldungen
Sichtbare Schäden sind am Umzugstag oder spätestens am Folgetag zu melden.
Nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug gemeldet werden.
Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen alle Ansprüche.
3. Anmeldung des Umzugs
Der Kunde verpflichtet sich, den Umzug rechtzeitig beim Vermieter sowie ggf. bei anderen
Hausbewohnern anzumelden. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unterlassene
Anmeldung gehen zu Lasten des Kunden.
4. Waschmaschinen – Transportsicherung
Waschmaschinen ohne ordnungsgemäß montierte Transportsicherung sind nicht versichert.
Wir bieten die Montage der Sicherung an, die Sicherung muss am Umzugstag bereitliegen.
5. Parkmöglichkeiten
Sofern der Kunde kein Halteverbot einrichten lassen möchte oder der Umzug auf Privatgelände
durchgeführt wird, verpflichtet er sich, selbst für geeignete Parkmöglichkeiten für den
Umzugswagen zu sorgen.
Für einen reibungslosen Ablauf wird eine Parkfläche von mindestens 20 Metern Länge direkt am
Objekt benötigt.
Steht diese Fläche nicht zur Verfügung, kann es zu Verzögerungen und Mehrkosten kommen, die
dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
6. Freie Laufwege
Der Kunde sorgt für frei zugängliche Laufwege in der Wohnung, im Treppenhaus und auf
Privatwegen. Stolperfallen und Hindernisse sind zu vermeiden.
7. Selbstmontage und Verpackung
Wenn Möbel vom Kunden selbst montiert/demontiert werden, trägt dieser auch die
Verantwortung für eine sichere Verpackung.
Alle Befestigungsteile (z. B. Schrauben, Dübel) sind zu entfernen, um Transportschäden zu
vermeiden.
Nicht demontierte Möbel bei Leistungsbeginn
Sind Möbelstücke bei Leistungsbeginn entgegen der Vereinbarung noch nicht demontiert, gilt
Folgendes:
Der Umzugsunternehmer ist berechtigt, die Demontage selbst vorzunehmen oder vom Kunden
vornehmen zu lassen.
Für die durch die zusätzliche Demontage entstehenden Mehrkosten (Zeitaufwand, Material,
Verzögerungen) haftet der Kunde. Diese werden nach den vereinbarten Stundensätzen oder
pauschal in Rechnung gestellt.
Für Schäden, die aus einer kurzfristigen oder improvisierten Demontage resultieren, wird die
Haftung ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Verzögerungen, die durch die fehlende Demontage entstehen, berechtigen den Unternehmer zu
einer angemessenen Anpassung des Zeitplans.
8. Verpackungsvorgaben für Umzugskartons
Alle Gegenstände, die in Kartons passen, müssen am Umzugstag verpackt sein.
Die Kartons dürfen:
maximal 20 kg wiegen
stabil und geschlossen sein
Tragegriffe besitzen
Standardmaße haben (z. B. ca. 60 × 35 × 35 cm)
Nicht sachgerecht verpackte oder lose Gegenstände werden nicht transportiert.
9. Verpackung von Fernsehern
Fernseher müssen transportsicher verpackt sein.
Falls nicht möglich, bringen wir gegen eine Pauschale von 15 € netto am Umzugstag eine
geeignete Verpackung mit (bitte vorher ankündigen).
10. Verpackung von Bildern und Lampen
Bilder und Lampen sind gut zu verpacken. Wenn das nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns bitte
rechtzeitig – wir bieten auch hier einen Verpackungsservice an.
11. Kühlschrank: Abtauen & Lagerung
Der Kühlschrank ist mindestens 24 Stunden vor dem Umzug abzutauen. Nach dem Transport
darf er frühestens 24 Stunden später wieder eingeschaltet werden.
Bitte sorgen Sie für alternative Lagerung verderblicher Lebensmittel.
12. Zahlungsmodalitäten
Die Anzahlung ist wie in der Auftragsbestätigung angegeben per Überweisung zu leisten.
Der Restbetrag ist:
am Umzugstag per EC-Karte oder bar zahlbar,
oder einen Tag vorher per Überweisung
13. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung des Umzugsauftrags durch den Kunden gelten folgende Staffelungen:
Bis 14 Tage vor Umzug: 30 %
Bis 7 Tage vorher: 50 %
Bis 3 Tage vorher: 80 %
Danach: 100 % der vereinbarten Brutto-Umzugskosten
14. Wohnungsauflösungen / Entrümpelungen
Bei Wohnungsauflösungen gelten folgende Zusatzbedingungen:
Besenreine Übergabe: Die Wohnung wird nach der Räumung besenrein übergeben. Eine
weitergehende Reinigung (z. B. feuchtes Wischen, Fensterputzen) ist nicht Bestandteil der
Leistung, es sei denn, schriftlich vereinbart.
Trennung von Hausrat und Müll: Der Kunde kennzeichnet vorab, welche Gegenstände entsorgt
und welche behalten oder übergeben werden sollen. In der Regel erfolgt dies durch eine Vor-
Ort-Besichtigung oder anhand von
Fotos bzw. schriftlicher Bestätigung.
Entsorgungskosten: Die Entsorgungskosten sind im Angebot enthalten. Es fallen keine weiteren
Kosten an – außer bei Sondermüll, wie im folgenden Punkt beschrieben.
Sondermüll: Sondermüll wie Farben, Batterien, Reifen oder Asbest muss vorab angemeldet
werden. Wichtiger Hinweis: Asbesthaltige Materialien werden von uns nicht entsorgt.
Zugang zur Wohnung: Der Kunde oder eine bevollmächtigte Person stellt am Räumungstag den
Zugang zur Wohnung sicher (z. B. durch Anwesenheit oder Schlüsselübergabe). Sollte der
Zugang nicht gewährleistet sein, kann
der Termin entfallen.
15. Preise und Zuschläge
Die angegebenen Preise gelten von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr. Für Leistungen
außerhalb dieser Zeiten fallen folgende Zuschläge auf die Lohnkosten an:
Montag bis Freitag, 16:00 – 20:00 Uhr: +15 %
Montag bis Freitag, 20:00 – 8:00 Uhr: +25 %
Samstags (ganztägig): +25 %
Sonntags (ganztägig): +100 %
16. Bohren in Wänden, Decken und Böden
Bei allen Bohrarbeiten in Wohnungen, Häusern oder Gewerberäumen gelten folgende
Bedingungen:
Haftungsausschluss für unbekannte Leitungsverläufe
Da Leitungen (Strom, Wasser, Heizung, Internet usw.) nicht in jedem Objekt eindeutig erkennbar
oder dokumentiert sind, übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch das Bohren an
unbekannten Leitungsstellen entstehen.
Dies gilt insbesondere, wenn der genaue Leitungsverlauf nicht bekannt ist oder nicht vom
Kunden bereitgestellt wurde.
Messung vor dem Bohren
Vor jedem Bohrvorgang führen wir mit einem geeigneten Messgerät
eine Leitungserkennung durch.
sollte das Gerät ausschlagen oder eine mögliche Leitung anzeigen, weisen wir den Kunden
darauf hin.
Bohren nur mit schriftlichem Einverständnis des Kunden,
wenn das Messgerät einen Hinweis auf Leitungen gibt, können wir nur mit schriftlicher
Einverständniserklärung des Kunden weiterarbeiten.
Das Einverständnis bestätigt, dass der Kunde das Bohren an dieser Stelle trotz möglicher
Risiken wünscht und die Haftung übernimmt.
Keine Haftung trotz Einverständnis bei verdeckten Leitungen
Selbst bei schriftlicher Zustimmung haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch
verdeckte oder falsch verlegte Leitungen entstehen, sofern wir sorgfältig gemessen und auf
Risiken hingewiesen haben.