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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Khan Umzüge Magdeburg

1.⁠ Haftung und Versicherung

Die gesetzliche Grundhaftung gemäß § 451e HGB beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.

Unser Unternehmen ist über die Allianz versichert und verfügt über eine Transportversicherung

sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung erfolgt grundsätzlich zum Zeitwert,

nicht zum Neuwert.

Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere:

Tiere, Pflanzen

Alles, was nicht von unserem Personal verpackt wurde

Bereits beschädigtes oder besonders empfindliches Umzugsgut

Gegenstände, die für die räumlichen Verhältnisse zu groß oder zu schwer sind

Wertsachen wie Edelmetalle, Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Urkunden oder

Wertpapiere

2.⁠ Schadensmeldungen

Sichtbare Schäden sind am Umzugstag oder spätestens am Folgetag zu melden.

Nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug gemeldet werden.

Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen alle Ansprüche.

3.⁠ Anmeldung des Umzugs

Der Kunde verpflichtet sich, den Umzug rechtzeitig beim Vermieter sowie ggf. bei anderen

Hausbewohnern anzumelden. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unterlassene

Anmeldung gehen zu Lasten des Kunden.

4.⁠ Waschmaschinen – Transportsicherung

Waschmaschinen ohne ordnungsgemäß montierte Transportsicherung sind nicht versichert.

Wir bieten die Montage der Sicherung an, die Sicherung muss am Umzugstag bereitliegen.

5.⁠ Parkmöglichkeiten

Sofern der Kunde kein Halteverbot einrichten lassen möchte oder der Umzug auf Privatgelände

durchgeführt wird, verpflichtet er sich, selbst für geeignete Parkmöglichkeiten für den

Umzugswagen zu sorgen.

Für einen reibungslosen Ablauf wird eine Parkfläche von mindestens 20 Metern Länge direkt am

Objekt benötigt.

Steht diese Fläche nicht zur Verfügung, kann es zu Verzögerungen und Mehrkosten kommen, die

dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

6.⁠ Freie Laufwege

Der Kunde sorgt für frei zugängliche Laufwege in der Wohnung, im Treppenhaus und auf

Privatwegen. Stolperfallen und Hindernisse sind zu vermeiden.

7.⁠ Selbstmontage und Verpackung

Wenn Möbel vom Kunden selbst montiert/demontiert werden, trägt dieser auch die

Verantwortung für eine sichere Verpackung.

Alle Befestigungsteile (z. B. Schrauben, Dübel) sind zu entfernen, um Transportschäden zu

vermeiden.

Nicht demontierte Möbel bei Leistungsbeginn

Sind Möbelstücke bei Leistungsbeginn entgegen der Vereinbarung noch nicht demontiert, gilt

Folgendes:

Der Umzugsunternehmer ist berechtigt, die Demontage selbst vorzunehmen oder vom Kunden

vornehmen zu lassen.

Für die durch die zusätzliche Demontage entstehenden Mehrkosten (Zeitaufwand, Material,

Verzögerungen) haftet der Kunde. Diese werden nach den vereinbarten Stundensätzen oder

pauschal in Rechnung gestellt.

Für Schäden, die aus einer kurzfristigen oder improvisierten Demontage resultieren, wird die

Haftung ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Verzögerungen, die durch die fehlende Demontage entstehen, berechtigen den Unternehmer zu

einer angemessenen Anpassung des Zeitplans.

8.⁠ Verpackungsvorgaben für Umzugskartons

Alle Gegenstände, die in Kartons passen, müssen am Umzugstag verpackt sein.

Die Kartons dürfen:

maximal 20 kg wiegen

stabil und geschlossen sein

Tragegriffe besitzen

Standardmaße haben (z. B. ca. 60 × 35 × 35 cm)

Nicht sachgerecht verpackte oder lose Gegenstände werden nicht transportiert.

9.⁠ Verpackung von Fernsehern

Fernseher müssen transportsicher verpackt sein.

Falls nicht möglich, bringen wir gegen eine Pauschale von 15 € netto am Umzugstag eine

geeignete Verpackung mit (bitte vorher ankündigen).

10.⁠ Verpackung von Bildern und Lampen

Bilder und Lampen sind gut zu verpacken. Wenn das nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns bitte

rechtzeitig – wir bieten auch hier einen Verpackungsservice an.

11.⁠ Kühlschrank: Abtauen & Lagerung

Der Kühlschrank ist mindestens 24 Stunden vor dem Umzug abzutauen. Nach dem Transport

darf er frühestens 24 Stunden später wieder eingeschaltet werden.

Bitte sorgen Sie für alternative Lagerung verderblicher Lebensmittel.

12.⁠ Zahlungsmodalitäten

Die Anzahlung ist wie in der Auftragsbestätigung angegeben per Überweisung zu leisten.

Der Restbetrag ist:

am Umzugstag per EC-Karte oder bar zahlbar,

oder einen Tag vorher per Überweisung

13.⁠ Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung des Umzugsauftrags durch den Kunden gelten folgende Staffelungen:

Bis 14 Tage vor Umzug: 30 %

Bis 7 Tage vorher: 50 %

Bis 3 Tage vorher: 80 %

Danach: 100 % der vereinbarten Brutto-Umzugskosten

14.⁠ Wohnungsauflösungen / Entrümpelungen

Bei Wohnungsauflösungen gelten folgende Zusatzbedingungen:

Besenreine Übergabe: Die Wohnung wird nach der Räumung besenrein übergeben. Eine

weitergehende Reinigung (z. B. feuchtes Wischen, Fensterputzen) ist nicht Bestandteil der

Leistung, es sei denn, schriftlich vereinbart.

Trennung von Hausrat und Müll: Der Kunde kennzeichnet vorab, welche Gegenstände entsorgt

und welche behalten oder übergeben werden sollen. In der Regel erfolgt dies durch eine Vor-

Ort-Besichtigung oder anhand von

Fotos bzw. schriftlicher Bestätigung.

Entsorgungskosten: Die Entsorgungskosten sind im Angebot enthalten. Es fallen keine weiteren

Kosten an – außer bei Sondermüll, wie im folgenden Punkt beschrieben.

Sondermüll: Sondermüll wie Farben, Batterien, Reifen oder Asbest muss vorab angemeldet

werden. Wichtiger Hinweis: Asbesthaltige Materialien werden von uns nicht entsorgt.

Zugang zur Wohnung: Der Kunde oder eine bevollmächtigte Person stellt am Räumungstag den

Zugang zur Wohnung sicher (z. B. durch Anwesenheit oder Schlüsselübergabe). Sollte der

Zugang nicht gewährleistet sein, kann

der Termin entfallen.

15. Preise und Zuschläge

Die angegebenen Preise gelten von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr. Für Leistungen

außerhalb dieser Zeiten fallen folgende Zuschläge auf die Lohnkosten an:

Montag bis Freitag, 16:00 – 20:00 Uhr: +15 %

Montag bis Freitag, 20:00 – 8:00 Uhr: +25 %

Samstags (ganztägig): +25 %

Sonntags (ganztägig): +100 %

16. Bohren in Wänden, Decken und Böden

Bei allen Bohrarbeiten in Wohnungen, Häusern oder Gewerberäumen gelten folgende

Bedingungen:

Haftungsausschluss für unbekannte Leitungsverläufe

Da Leitungen (Strom, Wasser, Heizung, Internet usw.) nicht in jedem Objekt eindeutig erkennbar

oder dokumentiert sind, übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch das Bohren an

unbekannten Leitungsstellen entstehen.

Dies gilt insbesondere, wenn der genaue Leitungsverlauf nicht bekannt ist oder nicht vom

Kunden bereitgestellt wurde.

Messung vor dem Bohren

Vor jedem Bohrvorgang führen wir mit einem geeigneten Messgerät

eine Leitungserkennung durch.

sollte das Gerät ausschlagen oder eine mögliche Leitung anzeigen, weisen wir den Kunden

darauf hin.

Bohren nur mit schriftlichem Einverständnis des Kunden,

wenn das Messgerät einen Hinweis auf Leitungen gibt, können wir nur mit schriftlicher

Einverständniserklärung des Kunden weiterarbeiten.

Das Einverständnis bestätigt, dass der Kunde das Bohren an dieser Stelle trotz möglicher

Risiken wünscht und die Haftung übernimmt.

Keine Haftung trotz Einverständnis bei verdeckten Leitungen

Selbst bei schriftlicher Zustimmung haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch

verdeckte oder falsch verlegte Leitungen entstehen, sofern wir sorgfältig gemessen und auf

Risiken hingewiesen haben.

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