top of page

AGB

AGBs von Umzüge & Dienstleistungen Florian Khan

1. Die grundsätzliche Versicherung oder Grundhaftung eines Umzugsunternehmens beträgt nach §451e des Handelsgesetzbuches 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. (Bestimmte Güter sind von der Haftung ausgeschlossen, dazu gehören zum Beispiel:

Tiere, Pflanzen und alles was nicht von der Spedition selbst verpackt wurde

bereits beschädigtes und deshalb empfindliches Umzugsgut,

Gegenstände, die für die Raumverhältnisse an der Ladestelle oder am Umzugsziel zu groß oder zu schwer sind, Wertgegenstände wie Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden) (falls der Kunde mithilft, ist auch da die Haftung ausgeschlossen). Ist eine Beschädigung oder ein Verlust sofort zu erkennen, dann ist dies noch am Umzugstag, spätestens am nächsten Tag zu melden. Ansonsten gilt eine Frist von 14 Tagen, um dem Spediteur nicht sichtbare Schäden anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen Ihre Ansprüche.

2. Kunde verpflichtet sich den Vermieter des geplanten Umzuges anzumelden, so wie die anderen Mieter im Haus.

3. Kunde stellt Park Möglichkeit für Umzug sicher (nur wenn der Kunde keine Halteverbot Zone wünscht, oder auf privat Gelände) mindestens 20m Parkfläche für LKW. (Beladestelle/entladestelle)

4. Kunde stellt Laufwege in der Wohnung, Treppenhaus sowie Privatwege sicher, sodass beim Umzug keine Stolpergefahren und Hindernisse kommt, kommt es zu Verzögerungen, kann es nach dem Umzug angerechnet werden.

5. Kunden, die ihre Möbel selber demontieren, werden nicht von Umzüge und Dienstleistungen Florian Kahn aufgebaut, der Kunde ist auch für die Sicherheit der Möbel verantwortlich und muss die Möbel für den Transport vorbereiten (alle Schrauben raus, verpacken der einzelne Teile falls nötig)

6. Hilft der Kunde beim Beladen/ und Entladen, erlöscht die Haftung auf Beschädigungen

7.  Am Umzugstag muss alles zur Startzeit in Umzugskartons verpackt sein, kommt es zu Verzögerungen, kann mehr Aufwand angerechnet werden

8. Kleine Gegenstände und alles was in Umzugskisten passt, sowie Bilder und Lampen müssen für den Transport gut verpackt sein. (außer es ist Einpackservices zu gebucht worden)

9. der Umzug muss innerhalb 7tage nach Rechnungseingang bezahlt werden, um Mahnkosten zu vermeiden

 

Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an: bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 30%, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 50%, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 80% und danach 100% der vereinbarten Netto-Umzugskostenvergütung.

bottom of page